Fördermöglichkeiten
Weiterbildungen, Qualifizierungen und Seminare sind die besten Investitionen in Ihre berufliche Zukunft. Auf Grund der zahlreichen Möglichkeiten, die die finanziellen Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, das JobCenter, den Arbeitgeber, die Bundeswehr oder die Deutsche Rentenversicherung Bund anbieten, kann schnell der Überblick verloren gehen.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch und finden mit Ihnen die beste Fördermöglichkeit heraus.
Hamburg
Telefon: 040 / 303 93 123
E-Mail: info@gis-akademie.de
Dortmund
Telefon: 0231 / 5868 617-0
E-Mail: info@gis-akademie.de
Wir freuen uns Sie in der GIS-Akademie zu begrüßen!
Gerne geben wir Ihnen eine erste kurze Übersicht zu den unterschiedlichen Förderungsformaten.
Bildungsgutschein
Die meisten Weiterbildungen in Deutschland werden über einen Bildungsgutschein (BGS) gefördert. Er ist das wichtigste Förderinstrument insbesondere für Arbeitslose und arbeitssuchend gemeldete Personen. Voraussetzung für einen BGS können u.a. sein, dass:
- Antragstellende in der Regel eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mind. drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
- bei Erfüllung einer individuellen Zugangsvoraussetzungen eine Förderung nach dem SGB II und SGB III möglich ist.
Link: Bundesagentur für Arbeit
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Die GIS-Akademie bietet Ihnen verschiedene Coachings, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden können (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 SGB III), an. Diese anerkannten Maßnahmen können Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich erhöhen!
Förderfähiger Personenkreis
Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.
Die Förderleistung muss die Chance auf die Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich verbessern. Damit orientiert sich die Notwendigkeit insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarfen in der Potenzialanalyse und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen entsprechend der Eingliederungsvereinbarung.
Link: Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierungschancengesetz
Förderung von Beschäftigten: bis zu 100% Weiterbildungskosten und 75% Lohnausgleich je nach Unternehmensgröße.
Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! ermöglicht Ihnen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit sich bringt, zu profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstreben, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, zum Beispiel hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend…).
Link: Bundesagentur für Arbeit
Bildungsprämie
Eigeninitiative wird belohnt! Der Staat fördert Ihre Weiterbildung mit einem Kurs-Zuschuss von 50% der Kursgebühren. Es werden aber max. 500 € pro Kurs übernommen. Bedingungen für diese Förderung ist, dass Sie Ihre Weiterbildung an einem unserer Standorten in Hamburg oder Berlin durchführen.
Förderleistung für Ihre Beschäftigung
Um Ihnen den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, hat das Jobcenter Bonn verschiedene Fördermöglichkeiten. Arbeitsuchende und Arbeitgeber sollten diese kennen!
Berufliche Weiterbildung: Möglichkeiten und Chancen
Sie wollen sich beruflich weiterbilden? Unter dem nachfogenden Link finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung.
Link: Jobcenter
Weiterbildungsbonus Hamburg
Mit dem Weiterbildungsbonus können
- Erwerbstätige
- Beschäftigte in Elternzeit
- Geringqualifizierte
- Aufstocker
- Teilnehmer des Programms „Hamburger Modell“
- Selbstständige und Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft
die Förderung einer berufsbezogenen Weiterbildung und von Coachings beantragen. Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €) finanziell unterstützt werden.
Bildungsscheck NRW
Individuelle und betriebliche Förderung für
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrer
- Selbstständige
- Beschäftigte
Es können pro Kalenderjahr ein Scheck pro Person ausgegeben werden. Es werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR gefördert. Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben.
Link: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus können
- Beschäftigte
- Auszubildende
- Freiberufler
- Inhaber von Kleinstbetrieben
die Förderung einer beruflichen Weiterbildung beantragen. Es werden 50% und höchstens 2.000 € übernommen, der Rest ist vom Arbeitgeber zu tragen.