Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen, Qualifizierungen und Seminare sind die besten Investitionen in Ihre berufliche Zukunft. Auf Grund der zahlreichen Möglichkeiten, die die finanziellen Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, das JobCenter, den Arbeitgeber, die Bundeswehr oder die Deutsche Rentenversicherung Bund anbieten, kann schnell der Überblick verloren gehen.

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch und finden mit Ihnen die beste Fördermöglichkeit heraus.

Hamburg
Telefon: 040 / 303 93 123
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Dortmund
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Wir freuen uns Sie in der GIS-Akademie zu begrüßen!

Gerne geben wir Ihnen eine erste kurze Übersicht zu den unterschiedlichen Förderungsformaten.

Bildungsgutschein

Die meisten Weiterbildungen in Deutschland werden über einen Bildungsgutschein (BGS) gefördert. Er ist das wichtigste Förderinstrument insbesondere für Arbeitslose und arbeitssuchend gemeldete Personen. Voraussetzung für einen BGS können u.a. sein, dass:

  • Antragstellende in der Regel eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mind. drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
  • bei Erfüllung einer individuellen Zugangsvoraussetzungen eine Förderung nach dem SGB II und SGB III möglich ist.

Link: Bundesagentur für Arbeit

Weiterbildungsgeld und Bürgerbonus

Für Bürgergeldbezieher*innen und Empfänger*innen von ALG I gibt es ab dem 01.07.2023 zusätzliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen.

Der Bürgerbonus für Bürgergeldempfänger beläuft sich auf 75 Euro pro Monat, anrechnungsfrei zum Regelbedarf. Dieser Bonus soll die nachhaltige Steigerung der Beschäftigungsmöglichkeiten fördern.

Speziell für abschlussorientierte Weiterbildungen steht das Weiterbildungsgeld zur Verfügung, mit monatlich 150 Euro zusätzlicher und anrechnungsfreier Unterstützung. Auch Teilnehmende, die vor dem 1.7.2023 mit ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben, haben Anspruch auf das Weiterbildungsgeld.

Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. 

Für weitere Details und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Link: Bundesagentur für Arbeit

Aktivierungs- und  Vermittlungsgutschein (AVGS)

Die GIS-Akademie bietet Ihnen verschiedene Coachings, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden können (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 SGB III), an. Diese anerkannten Maßnahmen können Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich erhöhen!

Förderfähiger Personenkreis
Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.

Die Förderleistung muss die Chance auf die Eingliederung in versicherungspflichtige Beschäftigung deutlich verbessern. Damit orientiert sich die Notwendigkeit insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarfen in der Potenzialanalyse und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen entsprechend der Eingliederungsvereinbarung.

Link: Bundesagentur für Arbeit

Qualifizierungschancengesetz

Förderung von Beschäftigten: bis zu 100% Weiterbildungskosten und 75% Lohnausgleich je nach Unternehmensgröße.

Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! ermöglicht Ihnen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit sich bringt, zu profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstreben, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, zum Beispiel hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend…).

Link: Bundesagentur für Arbeit

Förderleistung für Ihre Beschäftigung

Um Ihnen den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, hat das Jobcenter Bonn verschiedene Fördermöglichkeiten. Arbeitsuchende und Arbeitgeber sollten diese kennen!

Berufliche Weiterbildung: Möglichkeiten und Chancen
Sie wollen sich beruflich weiterbilden? Unter dem nachfogenden Link finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung.

Link: Jobcenter

Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Weiterbildungsbonus können

  • Erwerbstätige
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Geringqualifizierte
  • Aufstocker
  • Teilnehmer des Programms „Hamburger Modell“
  • Selbstständige und Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft

die Förderung einer berufsbezogenen Weiterbildung und von Coachings beantragen. Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €) finanziell unterstützt werden.

Link: Freie und Hansestadt Hamburg

Bildungsscheck NRW

Individuelle und betriebliche Förderung für

  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer
  • Selbstständige
  • Beschäftigte

Es können pro Kalenderjahr ein Scheck pro Person ausgegeben werden. Es werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR gefördert. Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben.

Link: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus können

  • Beschäftigte
  • Auszubildende
  • Freiberufler
  • Inhaber von Kleinstbetrieben

die Förderung einer beruflichen Weiterbildung beantragen. Es werden 50% und höchstens 2.000 € übernommen, der Rest ist vom Arbeitgeber zu tragen.

Link: Landesportal Schleswig-Holstein

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